{"id":28878,"date":"2023-10-13T00:38:35","date_gmt":"2023-10-13T00:38:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.thintanks.de\/agb\/"},"modified":"2023-10-13T00:38:35","modified_gmt":"2023-10-13T00:38:35","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.thintanks.de\/ch\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1 \u2013 Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Beratungen, Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertr\u00e4ge der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG. Abweichende Vereinbarungen und Gesch\u00e4ftsbedingungen unseres Vertragspartners (Kunden) sind nur wirksam, wenn die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG ihre Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt hat. M\u00fcndliche Nebenabreden finden keine Anwendung, wenn diese nicht schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die AGB\u2018s der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG sind auch dann wirksam, wenn wir uns \u2013 im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung \u2013 bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht ausdr\u00fccklich auf sie beziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 \u2013 Angebot und Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Soweit nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich etwas Anderes bestimmt ist, sind unsere Angebote freibleibend. Vertr\u00e4ge kommen daher erst zustande, wenn unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung vorliegt oder die Ware ausgeliefert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend, wenn eine solche erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Unsere Angebote beinhalten die Lieferung ab Werk ohne Verpackung; soweit nicht etwas Anderes ausdr\u00fccklich bestimmt, sind Transport und Verpackung gesondert zu verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 \u2013 Leistungszeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Liefer- oder sonstige Leistungszeiten sind \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart \u2013 als unverbindlich anzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ist f\u00fcr die Lieferung oder Leistung eine Frist bestimmt, so beginnt diese \u2013 falls nicht anders vereinbart \u2013 mit dem Zeitpunkt unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung; mangels einer solchen, mit Auftragsbearbeitung in unserem Hause.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Unsere Lieferpflicht ruht, solange sich der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Soweit die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG dem Kunden wegen einer Verz\u00f6gerung zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet sind, betr\u00e4gt dieser f\u00fcr jede volle Woche der Verz\u00f6gerung 0,5 % \u2013 im Ganzen h\u00f6chstens 5 % \u2013 des Auftragswertes der Gesamtlieferung. Einen h\u00f6heren Schaden kann der Kunde nur gegen entsprechenden Nachweis und nur dann geltend machen, wenn die tats\u00e4chliche Schadensh\u00f6he mehr als 25 % \u00fcber dem pauschalierten Schadensersatz liegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 \u2013 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Wird der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG die Erbringung der Leistung aufgrund h\u00f6herer Gewalt ganz oder teilweise vor\u00fcbergehend unm\u00f6glich oder erheblich erschwert, so verl\u00e4ngert sich eine vereinbarte Lieferzeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt f\u00fcr eine vom Kunden f\u00fcr die Leistungserbringung gesetzte Frist, insbesondere f\u00fcr Nachfristen gem. \u00a7\u00a7 281 Abs. 1, 323 Abs. 2 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Vor Ablauf der gem\u00e4\u00df vorstehender Nr. 1 verl\u00e4ngerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Kunde weder zum R\u00fccktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Der Ausschluss des R\u00fccktrittsrechts endet, wenn das Leistungshindernis mehr als drei Monate andauert. Er tritt ferner nicht ein, wenn der Kunde gem. \u00a7 323 Abs. 2 BGB ohne Nachfristsetzung zum R\u00fccktritt berechtigt ist. Dauert das Leistungshindernis mehr als drei Monate an, so sind auch wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Als Ereignisse h\u00f6herer Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegs\u00e4hnliche Zust\u00e4nde, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote und Blockade. Der h\u00f6heren Gewalt stehen gleich: Transportbehinderungen, Betriebsst\u00f6rungen, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitsk\u00e4mpfe sowie sonstige unvorhersehbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche und unverschuldete Umst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 \u2013 Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Mit der \u00dcbergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung an den Transporteur, auf den Kunden \u00fcber; dies gilt auch dann, wenn die Lieferung frei Bestimmungsort erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Personen, die bei Abholung oder auf der Entladestelle den Lieferschein unterschreiben, gelten uns gegen\u00fcber als zur Abnahme und zur Best\u00e4tigung des Empfangs der Ware bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 \u2013 Beschaffenheit der Ware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit in Angeboten, Auftragsbest\u00e4tigungen oder anderen Schriftst\u00fccken auf Warenbeschreibungen, insbesondere Prospekte, Merkbl\u00e4tter oder Verarbeitungsanleitungen, Bezug genommen wird oder diese sonst in einen Vertrag einbezogen werden, ist damit eine Garantie f\u00fcr eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit der beschriebenen Ware nicht verbunden. Gleiches gilt f\u00fcr Beschreibungen in einschl\u00e4gigen technischen Normen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 \u2013 Untersuchung der Ware<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die R\u00fcge gem. \u00a7 377 HGB sp\u00e4testens eine Woche nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind die Art der Ware, die Art der Abweichung bzw. des Mangels, der Liefertag sowie die Lieferscheinnummer anzugeben. Verborgene M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Beanstandete oder erkennbar mangelhafte Ware darf der Kunde nicht verarbeiten oder einbauen. Verst\u00f6\u00dft er gegen diese Verpflichtung, so haften wir nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf der Verarbeitung oder dem Einbau beruhen. Ferner hat der Kunde in diesem Fall die Mehrkosten, die bei der Mangelbeseitigung aufgrund der Verarbeitung oder des Einbaus entstehen, zu tragen und uns ggf. zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 \u2013 Rechte des Kunden bei M\u00e4ngeln<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Rechte des Kunden bei M\u00e4ngeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde nicht Verbraucher (\u00a7 13 BGB), so gelten jedoch einschr\u00e4nkend die Bestimmungen der nachfolgenden Nr. 2 \u2013 11.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Anspruch auf eine Pr\u00fcfung bei M\u00e4ngeln setzt ein vollst\u00e4ndig ausgef\u00fclltes Reklamationsprotokoll voraus, sowie ein Nachweis des direkten Erwerbes wie Auftrags-, Lieferschein- oder Rechnungsnummer.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Ein Mangel liegt nicht vor bei Abweichungen oder Ver\u00e4nderungen, die sich im Rahmen der einschl\u00e4gigen technischen Normen halten. Das gleiche gilt f\u00fcr handels\u00fcbliche, technisch unvermeidbare Abweichungen, soweit die Verwendbarkeit der Ware zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Ist eine bestimmte Beschaffenheit der Ware vereinbart, so stellt eine Abweichung hiervon einen nur unerheblichen Mangel dar, wenn die Eignung der Ware f\u00fcr den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeintr\u00e4chtigt wird. In diesem Falle sind Schadensersatzanspr\u00fcche sowie ein R\u00fccktritt vom Vertrag wegen des Mangels ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Anspruch des Kunden auf Nacherf\u00fcllung beschr\u00e4nkt sich auf eine Nachbesserung (Reparatur) der Ware, wenn diese dem Kunden zumutbar ist, insbesondere, wenn sie den Mangel in gleicher Weise zu beseitigen geeignet ist wie eine Neulieferung der Ware.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Auf ein Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung kann sich der Kunde erst berufen, wenn mindestens zwei Nacherf\u00fcllungsversuche erfolglos geblieben und seit der Mangelr\u00fcge mindestens drei Wochen verstrichen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Eine vom Kunden gesetzte Frist zur Nacherf\u00fcllung ist unangemessen, wenn sie weniger als 3 Wochen \u2013 gerechnet ab dem Tag des Zugangs der Nachfristsetzung bei uns \u2013 betr\u00e4gt. Nachfristen m\u00fcssen schriftlich gesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Schadenersatzanspr\u00fcche, gleich aus welchem Rechtsgrund,&nbsp;sind ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz&nbsp;oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht oder es wird gesetzlich&nbsp;zwingend gehaftet. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Mit Ausnahme der in \u00a7 478 BGB bezeichneten Anspr\u00fcche verj\u00e4hren alle Rechte des Kunden wegen des Mangels innerhalb von 1 Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den F\u00e4llen von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Es gilt ferner nicht, soweit von uns gelieferte oder montierte Ware f\u00fcr ein Bauwerk verwendet wird. In den F\u00e4llen der S\u00e4tze 2 und 3 bleibt es bei der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist<\/p>\n\n\n\n<p>10. Einem Mangel steht es gleich, wenn eine andere als die geschuldete Ware oder eine andere als die geschuldete Menge geliefert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Ersetzte Teile werden Eigentum der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 \u2013 Gew\u00e4hrleistungsbedingungen bei Beh\u00e4ltern oder Bauteilen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich in Folge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstands, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausf\u00fchrung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeintr\u00e4chtigen herausstellen. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist uns unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Gew\u00e4hrleistung endet mit Ablauf von 12&nbsp;Monaten nach Gefahren\u00fcbergang des Liefergegenstandes an den Besteller.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung.<\/li>\n\n\n\n<li>Unsachgem\u00e4\u00dfer Umgang<\/li>\n\n\n\n<li>Nichteinhaltung von Einbauanleitungen<\/li>\n\n\n\n<li>Fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte.<\/li>\n\n\n\n<li>Nat\u00fcrliche Abnutzung.<\/li>\n\n\n\n<li>Fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>4. Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen bei Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen oder \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen Lastwerte.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei wir sofort zu verst\u00e4ndigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Falls der Besteller oder ein Dritter unsachgem\u00e4\u00df und ohne unsere vorherige Zustimmung \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand vornimmt, wird unsere Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Zu den unter die Gew\u00e4hrleistung fallenden Reparaturarbeiten geh\u00f6ren auch Pr\u00fcf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit der Behebung eines Gew\u00e4hrleistungsschadens erforderlich sind, nicht aber vom Hersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspektions-, Reinigungs- oder Pflegearbeiten. Die Gew\u00e4hrleistung umfasst nicht die \u00dcbernahme von Kosten f\u00fcr mittelbare oder unmittelbare Folgesch\u00e4den (z. B. Abstellgeb\u00fchren, Frachtkosten, Entsorgungskosten, Entsch\u00e4digung f\u00fcr entgangene Nutzung, Folgesch\u00e4den an nicht gew\u00e4hrleisteten Bauteilen).<\/p>\n\n\n\n<p>8. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet f\u00fcr Verschlei\u00dfteile wie:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Dichtungen<\/li>\n\n\n\n<li>Pumpen<\/li>\n\n\n\n<li>Filter<\/li>\n\n\n\n<li>Filtersiebe<\/li>\n\n\n\n<li>Schl\u00e4uche,<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 \u2013 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG in den F\u00e4llen einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit nur bis zur H\u00f6he des durchschnittlich typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG nur, wenn die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Vorstehende Nr. 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr andere als vertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Anspr\u00fcche aus den \u00a7\u00a7 1 und 4 des Produkthaftungsgesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 \u2013 Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Preise gelten immer zzgl. jeweils g\u00fcltiger MwSt. zur Zeit der Rechnungsstellung, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich ver\u00e4ndernde Marktbedingungen, bei erheblichen Ver\u00e4nderungen in den Beschaffungskosten, \u00c4nderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserh\u00f6hungen, die den regelm\u00e4\u00dfigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich \u00fcbersteigen, steht dem Kunden ein K\u00fcndigungsrecht innerhalb von 2 Wochen zu. Dies wird ihm von der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG in diesen F\u00e4llen in Textform mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 \u2013 Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Versand von Ersatzteilen<\/p>\n\n\n\n<p>Ersatzteile sind in den meisten F\u00e4llen bei unseren Vertragsh\u00e4ndlern vorr\u00e4tig oder in Ausnahmen auch vom Werk lieferbar.<br>Der Versand erfolgt \u00fcblicherweise per Paketdienst. Die Kosten f\u00fcr den Versand m\u00fcssen vom Kunden \u00fcbernommen werden. Fehlerhafte Bauteile aus Reklamationen m\u00fcssen innerhalb von 14 Tagen an die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG frei zur\u00fcckgesendet werden. Nach \u00dcberpr\u00fcfung der Bauteile durch unseren Vorlieferanten erfolgt bei Reklamationsanerkennung eine Gutschrift.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Fracht- und Transportkosten f\u00fcr Zusendung und R\u00fccksendung der Bauteile m\u00fcssen vom Kunden\/K\u00e4ufer \u00fcbernommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 \u2013 Zahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Rechnungen der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nur bei besonderer Vereinbarung gew\u00e4hrt. Skontofristen rechnen sich sodann ab Rechnungsdatum. Skontierf\u00e4hig ist stets nur der Warenwert ohne Fracht- und Abladekosten<\/p>\n\n\n\n<p>2. Alternativ dazu kann der K\u00e4ufer der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG ein SEPA-Mandat erteilen. Die Frist f\u00fcr die Vorabank\u00fcndigung (Pre-Notification) betr\u00e4gt beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 6 Tage bei Erst- und Einmallastschriften und 3 Tage bei Folgelastschriften. Beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren verk\u00fcrzt sich die Vorabank\u00fcndigung (Pre-Notification) auf 2 Tage. Der K\u00e4ufer sichert zu, f\u00fcr die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinl\u00f6sung oder R\u00fcckbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers, solange die Nichteinl\u00f6sung oder die R\u00fcckbuchung nicht durch Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG verursacht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG nach unserer Wahl berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Nachnahmesendungen abh\u00e4ngig zu machen (und zwar auch dann, wenn die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG Lieferantenkredit einger\u00e4umt hat), Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist werden bank\u00fcbliche Zinsen auf den Rechnungsbetrag erhoben. Weitergehende Zins- und Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt. Weiterhin gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend des Zahlungsverzuges.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Sind Teilzahlungen vereinbart und ger\u00e4t der Kunde mit einer Rate mehr als 14 Tage in R\u00fcckstand, wird der gesamte Kaufpreis sofort f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Bei drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit oder einer wesentlichen Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Kunden ist die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen \u2013 auch der nicht f\u00e4lligen \u2013 Rechnungen zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeing\u00e4ngen auf die eine oder auf die andere Schuld der &nbsp;Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG \u00fcberlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Anspr\u00fcche, auch wenn sie aufgrund von M\u00e4ngelr\u00fcgen erhoben wurden, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Auch kann er mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, die die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG nicht ausdr\u00fccklich anerkannt hat oder die nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden oder zur rechtskr\u00e4ftigen Entscheidung reif sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 \u2013 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung unsererseits begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG zur R\u00fccknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wird Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG geh\u00f6render Ware ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der von der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG in Rechnung gestellte Betrag zuz\u00fcglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch au\u00dfer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterver\u00e4u\u00dferte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. \u00a7 12 Ziffer 1 S. 2 gilt entsprechend f\u00fcr den verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Ziffer 3 S. 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundst\u00fcck eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt seine gegen den Dritten oder den, den es angeht, zuk\u00fcnftig entstehenden Forderungen auf Verg\u00fctung in der H\u00f6he des Rechnungswertes unserer Forderung mit allen Nebenrechten einschlie\u00dflich eines solchen auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Eingehende Zahlungen des Dritten werden erst auf die nicht an uns abgetretene Forderung verrechnet. Ist die Forderung des Kunden getilgt, so hat der Kunde die weiteren Zahlungen des Dritten auf die an uns abgetretene Forderung direkt an uns abzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundst\u00fcck des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsm\u00e4\u00dfigen Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fccks oder von Grundst\u00fccksrechten entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an. \u00a7 12 Ziffer 2 S. 2 und 3 gelten entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Kunde ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im \u00fcblichen, ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang und nur mit der Ma\u00dfgabe berechtigt und erm\u00e4chtigt, dass die Forderungen i.S. von \u00a7 12 Ziffer 3, 4 und 5 tats\u00e4chlich auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Er ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware in H\u00f6he des Kaufpreisanspruchs auf Kredit zu sichern.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Wir erm\u00e4chtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Ziffer 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegen\u00fcber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind erm\u00e4chtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>8. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder eines au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens erl\u00f6schen das Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen, bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugserm\u00e4chtigung ebenfalls.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Die f\u00fcr uns bestellten Sicherheiten erstrecken sich auch auf diejenigen Verbindlichkeiten, die im Falle der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erf\u00fcllungswahl begr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Hat der Kunde bereits anderweitige Sicherheiten geleistet bzw. werden sp\u00e4ter weitere Sicherheiten geleistet, so k\u00f6nnen wir eine zus\u00e4tzliche Sicherheit nach den Vorschriften des \u00a7 12 Ziffern 4 und 6 nur dann verlangen, wenn der realisierbare Wert aller Sicherheiten zusammen 110 % der gesicherten Kaufpreisforderung nicht \u00fcbersteigt. Wird dieser Wert \u00fcberstiegen, so hat der Kunde einen entsprechenden Anspruch auf Freigabe von Sicherheiten. Zur Bewertung der Sicherheiten werden als Grenze f\u00fcr das Entstehen eines Freigabeanspruchs f\u00fcr Sicherungsgut 140 % des Sch\u00e4tzwertes, bei zur Sicherheit abgetretenen Forderungen 140 % des Nennwertes zugrunde gelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 \u2013 Schutzrechte und Werkzeuge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, auch in digitaler Form, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch f\u00fcr als \u201eVertraulich\u201c gekennzeichnete Unterlagen. Vor einer Weitergabe an Dritter, bedarf es einer schriftlichen Genehmigung.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Kopieren von Unterlagen gestatten wir nur f\u00fcr den internen Gebrauch.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Soweit wir nach Angaben, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder Verwendung von gestellten Teilen unseres Kunden liefern, haftet der Kunde daf\u00fcr, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Unser Kunde hat uns von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen und Ersatz f\u00fcr den entstandenen Schaden zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm geh\u00f6riges Schutzrecht untersagt, so sind wir ohne Pr\u00fcfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Kosten eventueller Rechtsstreite hat der Kunde zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Werkzeuge zur Herstellung des Liefergegenstandes, die von uns angefertigt oder beschafft werden m\u00fcssen, bleiben in unserem Eigentum, auch wenn anteilige Kosten hierf\u00fcr in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 \u2013 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung ist der Gesch\u00e4ftssitz der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ist die Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen, werden die f\u00fcr den Sitz unseres Unternehmens zust\u00e4ndigen Gerichte als zust\u00e4ndig vereinbart. Gleiches gilt, wenn die Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt oder ihr Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt den Kunden nach unserer Wahl bei den f\u00fcr ihn zust\u00e4ndigen Gerichten zu verklagen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n\n\n\n<p>4. Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, ber\u00fchrt das die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Es gelten sodann in Erg\u00e4nzung die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n\n\n\n<p>AGB \u2019s Stand 11.08.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 \u2013 Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Beratungen, Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertr\u00e4ge der Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG. Abweichende Vereinbarungen und Gesch\u00e4ftsbedingungen unseres Vertragspartners (Kunden) sind nur wirksam, wenn die Nautilus Wassersysteme GmbH &amp; Co. KG ihre Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt hat. 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